Berufsgrundbildungsjahr Körperpflege
Das erste Jahr der Berufsausbildung kann als berufliche Grundbildung im Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) absolviert werden. Es werden fachtheoretische und fachpraktische Inhalte für die Berufsbereiche Kosmetik und Friseur vermittelt. Der Unterricht umfasst einen fachbezogenen und berufsübergreifenden Bereich.
Aufnahmebedingungen
mindestens ein guter Hauptschulabschluss
gesundheitliche und persönliche Eignung
schriftliche Bewerbung und Aufnahmegespräch
Ausbildungsdauer
Ein Schuljahr
Unterrichtsbereiche
berufsbezogen - Kunden empfangen und betreuen, Pflegen der Haut und Gestalten mit dekorativer Kosmetik, Pflegen und Gestalten der Hände und Nägel, in Ausbildung und Beruf orientieren, Haare und Kopfhaut pflegen, Frisuren empfehlen, ...
berufsfeldübergreifend - Deutsch, Englisch, Ethik, Gemeinschafts- und Wirtschaftskunde, Sport
zeitlich differenzierte Praktika zur Vertiefung der praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten
Ausbildungsabschluss
Ein erfolgreicher Abschluss des BGJ kann als erstes Ausbildungsjahr auf eine nachfolgende Berufsausbildung - zum/zur Kosmetiker/in Fachstufe 1 und 2 - angerechnet werden.