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Finanzierung

Eine Berufsausbildung ist eine Investition fürs Leben. Nicht immer reichen die im Moment verfügbaren Geldmittel aus, die gesteckten Ziele zu erreichen. Für die dreijährige Ausbildung zum/r Kosmetiker/in gibt es verschiedene Möglichkeiten der Förderung, die wir Ihnen nachfolgend aufzeigen.

Das neue BAföG

Eine gute Ausbildung ist heute wichtiger als je zuvor. Das gilt für den einzelnen wie für unsere Gesellschaft insgesamt. Wissen und die Anwendung von Wissen sind das größte Potenzial, das wir in Deutschland haben. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist ein Garant dafür, dass Jugendliche und junge Erwachsene eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung absolvieren können – auch unabhängig davon, ob die finanzielle Situation ihrer Familie diese Ausbildung zulässt oder nicht. Mit den jetzt in Kraft tretenden Änderungen gilt dies mehr als je zuvor.

Bildungskredit

Durch das Bildungskreditprogramm wird ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit zur Unterstützung von Studierenden sowie Schüler/innen in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen angeboten, der neben oder zusätzlich zu Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) als weitere Möglichkeit der Ausbildungsfinanzierung zur Verfügung steht.

Gesetze

Grundlage für die Beantragung und alle Entscheidungen über die Gewährung von BAföG sind die gesetzlichen Regelungen zur Ausbildungsförderung. Der BAföG-Gesetzestext sowie die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften und die zum BAföG erlassenen Verordnungen sind hier zusammengestellt. Auszüge relevanter anderer Gesetzeswerke werden ergänzend angeboten.

Bitte beachten Sie: Diese Gesetzestexte dienen allein zu Ihrer Information, stellen aber keine amtliche Bekanntmachung dar. Rechtlich verbindlich ist allein die jeweils im Bundesgesetzblatt verkündete Fassung.

Die Schulen für Kosmetik sind Schulen, die durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus als gleichwertig anerkannt wurden. Dadurch können die Schüler an diesen Schulen ihrer Berufsschulpflicht nachkommen und die Möglichkeit der Zahlung von BAföG wahrnehmen.

Die Ausbildung ist bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen BAföG-förderfähig. Kindergeld und Freibetrag bleiben erhalten. Die Kosten der Ausbildung sind zu 30% steuerlich ansetzbar.

Aktuelles:

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